Rechtsanwaltskanzlei Jan H. Jütting

Strafverteidigung

Im Bereich Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Fahrerlaubnisrecht bieten wir eine hochqualifizierte und effiziente Strafverteidigung in allen Stufen des Strafverfahrens vom Ermittlungsverfahren bis zur Verteidigung im Hauptverfahren und ggfs. darüberhinaus im Revisionsverfahren.

Sowohl im Rahmen der Strafverteidigung, als auch im Rahmen der Nebenklage (Opfervertretung) werden Sie  diskret und auf höchstem Niveau beraten und vertreten.

Auch die Schnittstellen zwischen dem Straf- und Zivilrecht deckt die Kanzlei vollständig ab, so sind wir Ihnen beispielsweise behilflich bei der Erlangung von einstweiligen Schutzanordnungen und Überlassungen der gemeinsamen Ehewohnung bei häuslicher Gewalt im Rahmen des erst im Jahr 2002 in Kraft getretenen Gewaltschutzgesetzes.