Inhaftiert im Ausland
Die Rechtsanwaltskanzlei Jütting bietet Intensivbetreuungen für deutsche Strafgefangene im Ausland an, primär in den Vereinigten Staaten von Amerika. Im Vordergrund steht hierbei die Kooperation mit Korrespondenzanwälten vor Ort.
Die Rechtsanwaltskanzlei Jütting bietet Intensivbetreuungen für deutsche Strafgefangene im Ausland an, primär in den Vereinigten Staaten von Amerika. Im Vordergrund steht hierbei die Kooperation mit Korrespondenzanwälten vor Ort.
Je nachdem in welchem Verfahrensstadium sich der Beschuldigte befindet, sind wir bei der Suche nach geeigneten Strafverteidigern behilflich, mit denen z.T. intensive Kooperationen bestehen. Wir stehen für die Verteidigung vor Ort, auch vor Gericht, bereit, da es hier immer wieder Sprachbarrieren, prozessuale wie kulturelle Hindernisse und Unterschiede gibt, die nicht durch reine Dolmetscherei auszuräumen sind.
Da die Freiheitsstrafen im Ausland, so auch in den USA, oft drakonisch und nach deutschen Maßstäben nur schwer nachvollziehbar sind, bildet die Betreibung des sog. Überstellungs- oder Auslieferungsverfahrens nach einer Verurteilung einen maßgeblichen Teil unserer Arbeit.
Diese Verfahren sind sowohl vor dem deutschen Bundesjustizministerium/ als auch vor dem jeweils zuständigen Landesjustizministerium deutscher Seite und des Justizministeriums des inhaftierenden Landes zu führen.
Hierfür sind ein Vielzahl von Anträgen zu stellen, Fristen zu wahren, Stellungnahmen verschiedener, mit dem Fall befasster, Behörden einzuholen, sowie ein Gesamtüberblick über das dem Inhaftierten und dessen Angehörigen oft unklare und unverständliche Verfahren zu wahren. Ein enger Kontakt zu den deutschen Auslandsvertretungen und den jeweiligen Justizvollzugsanstalten ist dabei unerlässlich, um die Angelegenheit zu beschleunigen.Da die Freiheitsstrafen im Ausland, so auch in den USA, oft drakonisch und nach deutschen Maßstäben nur schwer nachvollziehbar sind, bildet die Betreibung des sog. Überstellungs- oder Auslieferungsverfahrens nach einer Verurteilung einen maßgeblichen Teil unserer Arbeit.
Diese Verfahren sind sowohl vor dem deutschen Bundesjustizministerium/ als auch vor dem jeweils zuständigen Landesjustizministerium deutscher Seite und des Justizministeriums des inhaftierenden Landes zu führen.
Auch nach einer Überstellung in die Haft in der Bundesrepublik betreuen wir selbstverständlich weiter.