Inhaftiert im Ausland

Wir verfügen durch langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Übereinkommens über die Überstellung verurteilter Personen (treaty on the transfer of sentenced persons) über Spezialkenntnisse und Kooperationen mit Anwälten im Ausland, die uns in die Lage versetzen, auf diesem Gebiet hocheffiziente Intensivbetreuungen für deutsche Strafgefangene im Ausland anzubieten, primär in den Vereinigten Staaten von Amerika.

 

Im Vordergrund stehen hierbei zum Einen die Kooperation mit Korrespondenzanwälten vor Ort. Je nachdem in welchem Verfahrensstadium sich der Beschuldigte befindet, sind wir bei der Suche nach geeigneten Strafverteidigern behilflich, mit denen z.T. intensive Kooperationen bestehen, sowie zum Anderen die Durchführung des sog. Überstellungsverfahrens nach Deutschland.

 

Wir stehen für die Verteidigung vor Ort, auch vor Gericht, bereit, da es hier immer wieder Sprachbarrieren, prozessuale wie kulturelle Hindernisse und Unterschiede gibt, die nicht durch reine Dolmetscherei auszuräumen sind.

 

Da die Freiheitsstrafen im Ausland, so auch in den USA, oft drakonisch und nach deutschen Maßstäben nur schwer nachvollziehbar sind, bildet die Betreibung des sog. Überstellungsverfahrens nach einer Verurteilung einen maßgeblichen Teil unserer Arbeit.

 

Die für eine erfolgreiche Überstellung erforderlichen Exequaturverfahren sind sowohl vor den Strafvollstreckungskammern der jeweils zuständigen deutschen Landgerichte als auch vor dem Justizministerium des inhaftierenden Landes zu führen.

Hierfür sind ein Vielzahl von Anträgen zu stellen, Fristen zu wahren, Stellungnahmen verschiedener, mit dem Fall befasster, Behörden einzuholen, sowie ein Gesamtüberblick über das dem Inhaftierten und dessen Angehörigen oft unklare und unverständliche Verfahren zu wahren. Ein enger Kontakt zu den deutschen Auslandsvertretungen und den jeweiligen Justizvollzugsanstalten ist dabei unerlässlich, um die Angelegenheit zu beschleunigen.

 

Auch nach einer Überstellung in die Haft in der Bundesrepublik betreuen wir selbstverständlich weiter.